1 DAS EIGENTUM IM POLNISCHEN RECHT
1.1 Definition des Eigentums im polnischen Recht Das Eigentum ist einerseits der ursprüngliche und einfachste rechtliche Rahmen, innerhalb dessen Sachen genutzt werden können, andererseits verschafft das Eigentum dem Berechtigten die möglichst uneingeschränkte rechtliche Befugnis, über die Sache zu verfügen.
Das Eigentum ist eine Kategorie des Zivilrechtes. Es kann als das dingliche Vollrecht bezeichnet werden, während weitere – beschränkte – dingliche Rechte aus ihm abgeleitet werden und nur einen Ausschnitt des umfassenden Eigentumsrechts repräsentieren. Mehr…